Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen im Bereich Projektbetreuung & Baukoordination
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Mustermann GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Auftraggebern (Verbraucher oder Unternehmer) geschlossenen Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Projektbetreuung, Baukoordination und gestalterisch-konzeptionellen Beratung.
2. Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in Form der Planung, Koordination und Überwachung von Bau- und Renovierungsprojekten. Dazu gehören insbesondere:
•Projektsteuerung und Terminplanung
•Kommunikation mit Gewerken
•Produktempfehlungen
•Konzeptionelle Leistungen im gestalterischen Bereich
•Unterstützung bei der Auswahl von Dienstleistern und Lieferanten
•Visualisierungen und Vorschläge zur Produktauswahl
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Abweichungen oder Erweiterungen sind gesondert zu vereinbaren.
3. Vertragsschluss & Angebotsgrundlage
Vertragliche Vereinbarungen kommen durch schriftliche Bestätigung eines Angebots zustande. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich schriftlich, per E-Mail oder in anderer digital nachvollziehbarer Form (z. B. SMS).
Zu Beginn eines Projekts wird ein Kostenvoranschlag (KVA) unterbreitet. Dieser stellt eine unverbindliche Schätzung der Projektkosten dar. Zusätzliche Positionen, die im Projektverlauf entstehen, werden in separaten KVAs aufgeführt und additiv zur Gesamtsumme abgerechnet.
Gewerke erstellen eigene Angebote, die durch den Auftragnehmer geprüft und zur Freigabe weitergeleitet werden. Die Auftragserteilung erfolgt im Namen des Auftraggebers. Eine Haftung für Inhalt und Umfang der Angebote durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
4. Vergütung & Abrechnung
Die Vergütung der Leistungen erfolgt in der Regel auf Provisionsbasis i. H. v. 20 % netto auf die beauftragten Gewerkeleistungen sowie auf über den Auftragnehmer beschaffte Materialien oder Dienstleistungen.
Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
•Für kleinere Projekte kann eine Mindestvergütung angesetzt werden.
•Für Beratungstermine, die nicht zu einem Auftrag führen, wird ein Honorar i. H. v. 120 € netto/Stunde zzgl. Fahrtkosten erhoben.
•Projektbegleitung kann pauschal monatlich abgerechnet werden, orientiert am Anfahrtsweg.
•Bei überschaubaren Projekten kann ein Pauschalangebot erstellt werden.
5. Vorauszahlungen & A-Konto
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei bestimmten Projekten oder Phasen A-Konto-Rechnungen zu stellen, insbesondere bei umfangreichen Vorleistungen.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen KVA. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungseingang. Bei Zahlungsverzug kann die Projektumsetzung bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
6. Nebenkosten & Auslagen
Nebenkosten werden bis zu einer Summe von 1.000 € netto pauschal in tatsächlicher Höhe berechnet. Bei Überschreitung erfolgt eine Abrechnung gegen Beleg.
Archivierte Belege können vom Kunden zur Nachprüfung angefordert werden. Die Recherche und Zusammenstellung erfolgt gegen Berechnung eines Verwaltungshonorars von 60 € netto/Stunde.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu:
•Bereitstellung einer entscheidungsfähigen Kontaktperson
•Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
•Erreichbarkeit während des Projektverlaufs
•Bereitstellung von Zugängen und Unterlagen
•Unverzüglicher Mitteilung projektrelevanter Änderungen
8. Zusatzleistungen & Projektänderungen
Zusatzleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers (auch per E-Mail/SMS/mündlich). In dringenden Fällen wird versucht, den Auftraggeber unverzüglich zu erreichen. Ist dies nicht möglich, wird das Projekt vorübergehend gestoppt.
Kleinere, projektbezogene Zusatzleistungen können ohne explizite Freigabe umgesetzt werden, wenn ein entsprechender Budgetrahmen im Angebot definiert wurde (z. B. für Müllentsorgung, WC-Aufstellung, Transporthilfen etc.).
9. Fremdleistungen & Haftungsausschluss
Die Beauftragung von Gewerken erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausführung, Qualität oder Folgeschäden dieser Leistungen.
Bei Projektfortschritt kann es erforderlich sein, externe Fachleute (z. B. Statiker, Gutachter) hinzuzuziehen. Eine Haftung für deren Einschätzung oder Kostenübernahme ist ausgeschlossen.
Die Mustermann GmbH unterstützt nach Möglichkeit bei der Koordination von Mängelbehebungen, übernimmt aber keine Garantie für die Leistung Dritter.
10. Kündigung und Projektabbruch
Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Bis dahin erbrachte Leistungen und Auslagen sind in voller Höhe zu vergüten. Bei Zahlungsverzögerung ist die Mustermann GmbH berechtigt, die Leistung auszusetzen.
11. Mediation & Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, zunächst ein Mediationsverfahren mit einer neutralen Stelle anzustreben. Sollte dieses scheitern, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.